Hochwasser in Rheinland-Pfalz

Alle wichtigen Informationen für Mitglieder und Betroffene

Die schweren Überflutungen in Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern haben tiefe Spuren hinterlassen. Die Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten benötigen vielfältige Hilfe. Mit ihrer besonderen Expertise sind Ingenieurinnen und Ingenieure in diesen Tagen wertvolle Ansprechpartner für Betroffene. Im Folgenden finden Betroffene sowie Ingenieurinnen und Ingenieure, die bei der Bewältigung der Katastrophe unterstützen möchten, wertvolle Informationen, die fortlaufend aktualisiert werden.

 

Kontaktliste mit Fachleuten des Ingenieurwesens

Hier finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten geeigneter Ingenieurinnen und Ingenieure aus diversen Fachgebieten, die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Gemeinden mit Ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen: Kontaktliste mit Fachleuten des Ingenieurwesens.

 

Gutachterportal der Architekten- und der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Das Verfahren, mit dem Betroffene Hilfezahlungen beantragen können, ist nun eröffnet. Für Gebäudeschäden sind im Antragsverfahren Begutachtungen vorgesehen. Dazu haben die Architektenkammer Rheinland-Pfalz und die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Portalseite im Internet freigeschaltet. Hier können Betroffene direkt Kontakt zu Büros aufnehmen, die entsprechende Gutachten in den Flutgebieten vornehmen. Informationen zum gesamten Antragsverfahren finden sich hier.

Alle wichtigen und aktuellen Informationen zum Wiederaufbau können Sie außerdem hier abrufen.

Darüber hinaus koordinieren wir für unsere Mitglieder Unterstützungsmaßnahmen, beispielsweise, wenn akut Hilfe bei der Abarbeitung von Planungen, bzw. im Rahmen der Soforthilfe, benötigt wird. Auch wenn Ihr Ingenieurbüro direkt von der Flut getroffen wurde und Sie auf der Suche nach trockenen Büroräumen oder technischen Geräten sind, vermitteln wir gerne. Sollten Sie selbst Hilfe für Ihr Büro benötigen oder von betroffenen Ingenieurinnen und Ingenieuren wissen, melden Sie sich gerne bei uns mit Ihrem Anliegen per E-Mail an weingaertner(at)ing-rlp.de und wir bringen Sie in Kontakt mit anderen Kolleginnen und Kollegen.

 

Fortbestehen der vergaberechtlichen Erleichterungen ab April 2024

Wegen der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 wurden durch Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums vom 19. Juli 2021 vergaberechtliche Erleichterungen kommuniziert. Die Vergabestellen des Landes und der Kommunen in der betroffenen Region wurden von der Durchführung förmlicher Vergabeverfahren befreit.

An eine Rückkehr zur Normalität ist nach wie vor nicht zu denken, auch seitens des Ministeriums sieht man nach wie vor den Bedarf von Entlastung bei den vielen nun notwendigen Beschaffungsverfahren. Man ist bestrebt, nun stufenweise wieder zu den Bestimmungen des Haushaltsvergaberechts zurückzukehren. Lesen Sie hier, was im Einzelnen gilt.

Laden Sie hier das aktuelle Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zur Beschleunigung von Beschaffungen aufgrund der Flutkatastrophe herunter, das ab dem 1. April 2024 gültig ist und die Bestimmungen vom 1. April 2022 nun auf den 31. März 2025 verlängert.

 

Steuerliche Erleichterungen für Betroffene und Helfer

Das rheinland-pfälzische Finanzministerium ein Hilfspaket an steuerlichen Erleichterungen auf den Weg gebracht, um unbillige Härten zu vermeiden und den Geschädigten unbürokratisch entgegenzukommen. Damit werden die Finanzämter einzelfallbezogene Entscheidungen im Sinne der Steuerpflichtigen treffen. So können fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden.

Steuerliche Erleichterungen gibt es auch für Spenden und Spendenaktionen. So genügt unter anderem der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden.

Den Erlass finden Sie hier.