Beratende Ingenieure
Der gesetzlich geschützte Titel einer Beratenden Ingenieurin/ eines Beratenden Ingenieurs fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel. Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet.
Ingenieure, die sich in die Liste der Beratenden Ingenieure eintragen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Tätigkeitsschwerpunkt und/oder Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
- Nachweis einer mindestens 3-jährigen berufspraktischen Tätigkeit nach Studienabschluss
- Berufsausübung eigenverantwortlich und unabhängig von gewerblichen Interessen
Über die Eintragung entscheidet nach Antragstellung der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Für Beratende Ingenieure bis zur Altersgrenze von 45 Jahren ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk obligatorisch. Sie beginnt und endet zeitgleich mit der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, kann dann aber freiwillig fortgesetzt werden.
Werden Sie Mitglied der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen.
Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:
Sachbearbeiterin Eintragungswesen | Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Studienabschlüsse
Sandra Laake
T: 06131/95986-13
E: laake@ing-rlp.de
Sprechzeiten: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr