Informationen für Mitglieder

Das Vertrauen der Gesellschaft gegenüber Ingenieurinnen und Ingenieuren gründet sich darauf, dass technisches Fachwissen auf qualifizierter Ausbildung und Erfahrung basiert. Dies bedeutet, dass Ingenieurinnen und Ingenieure fachliche Kompetenz in der täglichen Arbeit auch durch berufsbegleitendes Weiterlernen und durch Fortbildung kontinuierlich aktualisieren und festigen müssen.

Nach § 36 Abs. 2 Nr. 4 des Ingenieurkammergesetzes haben sich Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz beruflich fortzubilden und sich über die für die Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Der Gesetzgeber hat damit die Bedeutung der Qualitätssicherung bei Ingenieurleistungen noch einmal besonders hervorgehoben.

Zur Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (FuW-O).

Fortbildung Seminare

Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

Sachbearbeiterin Fortbildungswesen

Tara Jalili B.Eng.

E: jalili@ing-rlp.de