Vertreterversammlung der Ingenieurinnen und Ingenieure in RLP

Vorstandsmitglied Dipl-Ing. (FH) Ernst Storzum (rechts) bei der Ehrung der besten Absolventen des Bauingenieurwesens an der TU Kaiserslautern.

Die zweite Vertreterversammlung des Jahres tagte am 26. Oktober 2021 im Konferenzzentrum der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz in Mainz. Vierundzwanzig Mitglieder folgten dabei der Einladung des Präsidenten.

In seinem Bericht ging der Präsident zunächst auf die großen berufspolitischen Herausforderungen in naher Zukunft ein. Im Hinblick auf die auslaufende Wahlperiode der Vertreterversammlung stand die Entwicklung des Kammergeschehens in den vergangenen fünf Jahren im Vordergrund.

Die Coronakrise hat die rheinland-pfälzischen Ingenieurinnen und Ingenieure zum Teil schwer getroffen. Umfragen der Bundesingenieurkammer im Zeitraum April 2020 bis April 2021 zeigen, dass die Zahl der Planungsbüros, die negative wirtschaftliche Folgen spüren, zwar kontinuierlich zurückgehe. Dennoch leide nach wie vor rund ein Drittel der Befragten unter dem Einfluss der Corona-Pandemie.

Mit seinem Urteil vom 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das verbindliche Preisrecht der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für europarechtswidrig erklärt. Mit der neuen HOAI 2021 hat die Bundesregierung einen belastbaren Orientierungsrahmen zur Kalkulation angemessener Honorare für Architekten und Ingenieure geschaffen. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz setzt sich seit Stunde eins dafür ein, dass Planerinnen und Planer auskömmlich kalkulieren. Angebote und Bieterverfahren auf Basis der HOAI schaffen Vergleichbarkeit, Transparenz und Flexibilität. Auch im Sinne des Verbraucherschutzes muss der faire Wettbewerb um die beste Leistung gelten und nicht der Wettbewerb um den niedrigsten Preis.

Die Novellierung des Ingenieurkammergesetzes, die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ haben zahlreiche Abstimmungsgespräche mit der Politik, den öffentlichen Auftraggebern sowie mit Kammern und Verbänden erfordert. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ist unter den politischen Akteuren des Landes gut vernetzt. Sie hat sich in den zurückliegenden Jahren in die Weiterentwicklung des Rechts für den Berufsstand eingebracht, viele Diskussionen an führender Stelle geprägt und gleichzeitig die eigenen Rechtsgrundlagen fortlaufend aktualisiert und angepasst. Mit der Initiierung des BIM-Clusters Rheinland-Pfalz treibt die Kammer die Digitalisierung und Vernetzung im Bauwesen aktiv voran und fördert damit das Innovationspotential in der Bauwirtschaft.

Mitglieder profitieren von einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und einer starken Interessenvertretung, Verbraucher schätzen die Ingenieurkammer als Ratgeber und Ansprechpartner und auch die Politik profitiert von der kooperativen Zusammenarbeit und der Übertragung vielfältiger hoheitlicher Aufgaben an den Berufsstand.

„Tue Gutes und rede darüber“ – diesem Prinzip folgt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Ingenieurkammer stärker denn je in den vergangenen fünf Jahren. Dabei wird deutlich, dass die Digitalisierung die Kammer-Kommunikation in den letzten Jahren stark geprägt hat. Beispiele hierfür sind die Neugestaltung der Internetseite, der Auftritt der Kammer auf Social Media sowie neue digitale Veranstaltungsformate, die insbesondere seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie starken Anklang finden. Gleichzeitig werden bewährte Projekte weiterverfolgt. Hierzu zählt beispielsweise die Beteiligung am Mainzer Jahresempfang der Wirtschaft – dem größten regionalen Wirtschaftsempfang in Deutschland. Ingenieurthemen werden aber auch über den Schülerwettbewerb der Kammer transportiert, der mittlerweile von 15 Kammern bundesweit ausgetragen wird und jährlich mehr als 5000 Schülerinnen und Schüler begeistert.

Darüber hinaus geht die Kammer verstärkt mit eigenen Angeboten auf Ingenieurnachwuchs zu. Das eigens für Studierende und junge Absolventen kreierte Netzwerk Young Professionals erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit. Zielgruppengerechte Veranstaltungsformate, das Sponsoring von Erstsemesterbegrüßungen sowie Absolventenfeiern machen die Kammer wieder attraktiv für die nächste Generation der Ingenieurinnen und Ingenieure.

Im Anschluss an den Bericht des Präsidenten nutzten die Fachgruppenvorsitzenden die Gelegenheit, aus ihren Ingenieurdisziplinen zu berichten und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fachlich und organisatorisch auf den neuesten Stand zu bringen. Daraufhin erläuterte Vorstandsmitglied Dipl-Ing. (FH) Ernst Storzum den Haushaltsplan für das kommende Jahr 2022 und informiert über den geänderten Grundbeitrag nach § 2 Abs. 1 der Beitragsordnung. Der Haushaltsplan 2020 sowie die Änderung der Beitragsordnung wurden in der vorgelegten Form seitens der Mietglieder einstimmig beschlossen.

Zuletzt wurde der Sachstand zur anstehenden Wahl der Vertreterversammlung erläutert und der 31. Januar 2022 als Termin der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung bekanntgegeben.