Vergaberechtliche Erleichterungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz: Neue Bestimmungen ab dem 1. Januar 2023 in Kraft

Hintergrundbild: Canvas

Bereits am 30. November 2021 und am 2. Juni 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) den Vergabestellen des Landes und der Kommunen Bestimmungen für Erleichterungen bei der Durchführung von Vergabeverfahren bekannt gemacht.

Jedoch konnten im Jahr 2022 von den auf der Grundlage der erstellten Maßnahmenpläne ermittelten nahezu 4,5 Mrd. Euro Investitionskosten für die Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur bisher lediglich ein geringer Anteil in Beschaffungsverfahren verwendet werden. Die Vergabestellen, vor allem in den von der Flutkatastrophe stark betroffenen Gebieten, sind auch weiterhin auf eine spürbare Entlastung bei den administrativen Vorgaben für Beschaffungen angewiesen, um zu einem beschleunigten Wiederaufbau beizutragen.

Einvernehmlich wurde mit dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Ministerium der Finanzen für öffentliche Vergabeverfahren ab dem 1. Januar neue Bestimmungen durch ein Rundschreiben veröffentlicht. Das aktuelle Rundschreiben seitens des MWVLW inklusive der Bestimmungen finden Sie hier.

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