Sonderregelungen für die Bauwirtschaft aufgrund von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs

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Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine im Februar 2020 haben sich die durch die Corona-Pandemie bedingte Materialknappheit und Lieferengpässe und die damit verbundenen Baupreissteigerungen, noch einmal verschärft.

Für Bauherren und Ingenieure bedeutet dies sehr hohe Planungsunsicherheiten und die Inkaufnahme eines sehr hohen Risikos, da die Preise stark schwanken und durch unterbrochene Lieferketten Terminplanungen kaum einzuhalten sind. Bei Verträgen nach BGB und VOB/B sind liegt das Beschaffungsrisiko der Materialien beim Unternehmer und Preissteigerungen können in der Regel nicht an den Auftraggeber weitergegeben werden. Jedoch ist es möglich, sich auf „Höhere Gewalt“ zu beziehen, wodurch ein Anspruch auf Mehrvergütung seitens der Auftraggeber gerechtfertigt werden kann.

Daher wurde am 25. März 2022 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) der Erlass BW I 7-70437/9#4, befristet bis zum 30. Juni 2022, verabschiedet, der Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine beinhaltet. Am 22. Juni 2022 trat mit dem Bezugserlass eine erste Verlängerung der Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft. Außerdem wurden Regelungen nachgeschärft und eine alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für die Stoffpreisgleitklausel eingeführt. In den Monaten August und September 2022 war für einige Produktgruppen ein Trend zur Stabilisierung der Preise erkennbar. Ob sich dieser Trend fortsetzt ist aber derzeit noch offen. Die Sonderregelungen werden daher bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Hier finden Sie den aktuellen Erlass des BMWSB vom 6.12.2022 mit Gültigkeit bis zum 30.06.2023.

Nachfolgend die ehemaligen Dokumente:

Erlass BMWSB vom 22.06.2022

Erlass BMWSB vom 25.03.2022

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