Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zur Änderung der Musterbauordnung (MBO)

Die Bundesingenieurkammer vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern als berufsständische Selbstverwaltung und damit die Interessen der darin mitgliedschaftlich organisierten rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure auf Bundes- und Europaebene. Die Bundesingenieurkammer unterstützt die Bestrebungen, Änderungen an den Bauordnungen der Länder über eine Änderung der MBO abzustimmen und diese einheitlich in den Landesbauordnungen zu übernehmen. Die einheitliche Normierung bauordnungsrechtlicher Anforderungen und Sicherheitsstandards in allen Bundesländern liegt sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der bundesweit tätigen Planer.

Zu dem mit Schreiben vom 25.08.2020 übermittelten Entwurf zur Änderung der MBO wird auf Grundlage der dazu aus den Fachgremien der Länderkammern eingegangenen Anmerkungen nachfolgend Stellung genommen.

Die Bundesingenieurkammer unterstützt insbesondere den im Entwurf der MBO verfolgten Ansatz, die Regelungen zur Barrierefreiheit weiter fortzuschreiben. Barrierefreies Bauen erhält eine immer größere Bedeutung, da aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl der Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätsbeeinträchtigungen weiter steigt. Dennoch wurden insbesondere hinsichtlich der Belange der Barrierefreiheit im Entwurf Defizite festgestellt. Ferner gewährleistet der Entwurf zur Änderung der Musterbauordnung aus der Sicht der Planerinnen und Planer hinsichtlich der Umsetzung der Barrierefreiheit nicht die Herstellung von Nutzerketten und ermöglicht dadurch keine nutzbare Barrierefreiheit. Darüber hinaus enthält der Entwurf Widersprüche zu Bundesgesetzen und teilweise auch innerhalb der MBO.

Link: Stellungnahme der der Bundesingenieurkammer zur Änderung der Musterbauordnung (MBO)

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