Qualität durch Qualifikation - Positionspapier von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer

Planungsleistungen von Ingenieuren und Architektinnen sind erfolgskritisch für die Erreichung der Klimaziele und betreffen oftmals Schutzgüter von herausragendem allgemeinem Interesse. Dennoch gibt es keine oder kaum gesetzlich normierte Qualifikationsanforderungen im Planungssektor.

Die Erbringung von Leistungen im Planungssektor und damit in einem Bereich, in dem derart wichtige Güter von Allgemeininteresse betroffen sind, kann aus Sicht von Bundesingenieurkammer (BIngK) und Bundesarchitektenkammer (BAK) nicht weiterhin ohne gesetzlich geregelte qualifikatorische Anforderungen zulässig sein. BIngK und BAK fordern daher nachdrücklich, einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung vorzusehen. Damit möchte man sicherstellen, dass der zunehmenden Komplexität des Planens und dessen klima- und gesellschaftsrelevanter Bedeutung durch bundesweit einheitlich geregelte Qualifikationsanforderungen an Planungsleistungen Rechnung getragen wird.

Laden Sie hier das Positionspapier „Qualität durch Qualifikation“ herunter.

INFORMATION
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