Neufestsetzung der Schwellenwerte für Vergabeverfahren ab Januar 2026

Das EU-Vergaberecht gilt nur für öffentliche Aufträge, deren Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Im Zwei-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Zum 1. Januar 2026 werden die Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen sowie Konzessionen leicht gesenkt.

Nachfolgend eine Übersicht der Schwellenwerte, die noch bis Ende des Jahres 2025 gültig sind, sowie die neuen Schwelllenwerte, die ab Januar 2026 in Kraft treten.

 

  Schwellenwerte bis zum 31.12.2025 Schwellenwerte 01.01.2026 - 31.12.2027
     
Bauleistungen: 5.538.000 Euro 5.404.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
zentrale Regierungsbehörden:
    143.000 Euro     140.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
übrige öffentliche Auftraggeber:
    221.000 Euro     216.000 Euro
     
Konzessionen: 5.538.000 Euro 5.404.000 Euro
     
Sektorenauftraggeber:    
Bauleistungen: 5.538.000 Euro 5.404.000 Euro
Liefer- und Diensteleistungsaufträge:    443.000 Euro    432.000 Euro

 

Die entsprechenden Verordnungen und Rundschreiben sind auf der Seite Recht > Vergaberecht unter "Neufestsetzung der EU Schwellenwerte" zu finden.

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