Neufestsetzung der Schwellenwerte für Vergabeverfahren ab Januar 2026
Das EU-Vergaberecht gilt nur für öffentliche Aufträge, deren Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Im Zwei-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Zum 1. Januar 2026 werden die Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen sowie Konzessionen leicht gesenkt.
Nachfolgend eine Übersicht der Schwellenwerte, die noch bis Ende des Jahres 2025 gültig sind, sowie die neuen Schwelllenwerte, die ab Januar 2026 in Kraft treten.
| Schwellenwerte bis zum 31.12.2025 | Schwellenwerte 01.01.2026 - 31.12.2027 | |
| Bauleistungen: | 5.538.000 Euro | 5.404.000 Euro |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentrale Regierungsbehörden: |
143.000 Euro | 140.000 Euro |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge übrige öffentliche Auftraggeber: |
221.000 Euro | 216.000 Euro |
| Konzessionen: | 5.538.000 Euro | 5.404.000 Euro |
| Sektorenauftraggeber: | ||
| Bauleistungen: | 5.538.000 Euro | 5.404.000 Euro |
| Liefer- und Diensteleistungsaufträge: | 443.000 Euro | 432.000 Euro |
Die entsprechenden Verordnungen und Rundschreiben sind auf der Seite Recht > Vergaberecht unter "Neufestsetzung der EU Schwellenwerte" zu finden.
