Neue Termine zum Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik 2022/2023 bekannt

Nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (PrüfIngBaustatikVO) vom 11. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Februar 2021 (GVBl. S. 92), BS 213-1-7, ist die Anerkennungsbehörde für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik die oberste Bauaufsichtsbehörde.

Für das Prüfungsverfahren 2022/2023 bedient sich das Land Rheinland-Pfalz aufrgund des § 5 Abs. 1 Satz 2 PrüfIngBaustatikVO des Prüfungsausschusses des Saarlandes. Für das schriftliche Prüfungsverfahren gelten die Regelungen der §§ 12, 12b, 12c und 12d der Verordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung (Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung - PPVO) vom 26. Januar 2011 (zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. S. 456)).

Bis spätestens 31. Oktober 2022 müssen die Antragsunterlagen (siehe Details auf der Seite des Ministeriums für Finanzen, Link siehe unten) für das Anerkennungsverfahren 2022/2023 für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau bei der Anerkennungsbehörde eingegangen sein. Nach derzeitigem Stand der Planung startet das kommende Anerkennungsverfahren mit einer Infoveranstaltung für die Antragsstellenden beim Deutschen Institut für Bautechnik am 23. November 2022, vorbehaltlich im DIBt.

Alle weiteren Informationen zu den genauen Anforderungen, den geforderten Nachweisen und die Adresse des Ministeriums sowie den Link zum Antragsformular sind hier  als PDF-Dokument (Informationen seitens des Ministeriums für Finanzen) gebündelt und können auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen nachgelesen werden.

Zurück