Neue HOAI: Bundeskabinett beschließt Entwurf der Verordnung

Das Bundeskabinett hat am 16. September 2020 den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. BIngK, BAK und AHO sehen hier noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht.

Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) angemahnt. BIngK, BAK und AHO werden zeitnah zum Kabinettsentwurf Stellung nehmen.
Mit der Änderung der HOAI setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um, der die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hatte.

Honorarspannen als Orientierungswerte

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, sieht die neue Honorarordnung konkret vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI könnten von den Vertragsparteien dabei zur Honorarermittlung herangezogen werden und als Richtlinie dienen.

Zur Frage der Höhe der Honorare enthalte die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gelte der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspreche.

Bundesrat muss noch zustimmen

Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angepasst werden muss. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett bereits am 15. Juli 2020 beschlossen. Sobald das derzeit laufende parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz in Kraft getreten ist, kann auch die neue Fassung der HOAI in Kraft treten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss jetzt noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO folgt in Kürze

BIngK, BAK und AHO sehen noch erheblichen Verbesserungsbedarf am Entwurf der Verordnung. Es müsse vor allem deutlicher gemacht werden, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) wird gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) und dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) in Kürze eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung abgeben. Wir werden zeitnah berichten.

Download:

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(Verordnung der Bundesregierung vom 16.09.2020)

Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 07.08.2020)

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