Neue Fachliste Geotechnik

Geotechnische Untersuchungen von Bauaufgaben und deren ingenieurmäßige Bearbeitungen stellen eine Forderung des Bauregelwerks dar. Eine geschützte Berufsbezeichnung für derartige Tätigkeiten ausführende Ingenieure / Ingenieurinnen existiert jedoch bisher nicht. Entsprechend werden Leistungen der Geotechnik auch von Nichtingenieurinnen und -ingenieuren erbracht, die nicht über die notwendige geotechnische Sachkunde und Erfahrungen verfügen. Die Folge derartiger unqualifizierter Bearbeitungen sind dann oftmals schlechte, dürftige und fehlerhafte Beratungen sowie auch zahlreiche Bauschäden.

Um diesem Defizit zu begegnen, hat die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) das Anforderungsprofil „EASV Sachverständige für Geotechnik, Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ erarbeitet, welches nach Beschluss der 63. Versammlung der Bundesingenieurkammer auch durch die Ingenieurkammern der einzelnen Bundesländer für die Führung von entsprechenden Fachlisten umzusetzen war.

Unter den untenstehenden Links können die Vertragsunterlagen abgerufen werden, mit denen Sachverständige für Geotechnik der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz die Eintragung als „Sachverständiger für Geotechnik nach EASV“ in die „Fachliste Geotechnik“ der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz beantragen können. Voraussetzung für die Eintragung in die Fachliste ist u.a. das Vorliegen eines Abschlusses der Studiengänge Bauingenieurwesen, Geotechnik oder Geologie Studienrichtung Ingenieurgeologie, der Nachweis der Berufserfahrung und Sachkunde sowie die Überprüfung und Bestätigung der fachlichen Eignung durch einen eigens dafür eingerichteten Fachbeirat.

Aufnahmeantrag zum Download

Sachverständige für Geotechnik I Anforderungen an Sachkunde und Erfahrungen zum Download

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