Neue EU-Schwellenwerte ab Januar 2022 bis Dezember 2023

Wie alle zwei Jahre hat auch dieses Mal wieder die EU-Kommission die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge EU-weit bekannt zu machen ist, angepasst. Die Schwellenwerte haben sich in allen Bereichen leicht erhöht. Das bedeutet, dass sich der Anwendungsbereich des Unterschwellenvergaberechts entsprechend geringfügig erweitert.

Ab dem 01.01.2022 gelten folgende, gegenüber bisher leicht erhöhte Schwellenwerte:

Klassische Auftragsvergabe

  • Vergabe von Bauleistungen: 5.382.000 Euro
  • Vergabe von Liefer-/Dienstleistungen: 215.000 Euro
  • Oberste Bundesbehörden: 140.000 Euro

Konzessionsvergaben:

  • 5.382.000 EUR

Sektorenauftragsvergabe

  • Vergabe von Bauleistungen: 5.382.000 Euro
  • Vergabe von Liefer-/Dienstleistungen: 431.000 Euro

Hintergrund

Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.

Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte vom 16.12.2021.

 

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