Landesweite Onlinebefragung zur Evaluation der Nachprüfungsverordnung
Teilnahme bis zum 8. Mai möglich
zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich wurde 2021 in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zur Nachprüfung von Vergabeverfahren eingeführt. Nach § 12 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen (kurz NachprV) sollen die Anwendung und Auswirkungen der Bestimmungen der Landesverordnung bis zum 30. Juni 2026 durch das für die Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständige Ministerium überprüft werden. Hierzu wurde die INTERVAL GmbH Anfang 2026 mit einer externen Evaluation der Landesverordnung beauftragt.
Die Evaluation soll ermitteln, ob die mit der Einführung der Verordnung verfolgten Ziele erreicht wurden und wo ggf. Nachsteuerungsbedarf besteht. Wichtige Datenquellen der Evaluation sind zwei Onlinebefragungen von einerseits öffentlichen Auftraggebern und andererseits Unternehmen, die sich um Aufträge bewerben.
Die Erfahrungen und Einschätzungen von Unternehmen und Auftraggebern sind für die Evaluation von zentraler Bedeutung. Die Befragung setzt für Unternehmen und Auftraggeber unterschiedliche thematische Schwerpunkte. Unternehmen werden insbesondere zu ihren Erfahrungen mit öffentlichen Vergabeverfahren befragt. Auftraggeber werden unter anderem zur Praktikabilität einzelner Bestandteile der Nachprüfungsverordnung und zum Bürokratie- und Verwaltungsaufwand befragt.
Für eine Teilnahme an der Befragung wählen Sie daher bitte den passenden Link entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einem öffentlichen Auftraggeber aus:
Onlinebefragung für Unternehmen
Onlinebefragung für öffentliche Auftraggeber
Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 8. Mai 2026 möglich. Es werden alle gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten. Ausführliche Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer Angaben erhalten Sie über diesen Link.
