Keine Verschonung öffentlicher Auftraggeber vor Aufstockungsklagen bei Altverträgen

Nachdem der BGH bereits 2022 entschied, dass bei Altverträgen eine Klage auf den Mindestsatz der damaligen HOAI Erfolg hat, hat er nun mit Beschluss vom 14.02.2024, Az.: VII ZR 221/22 klargestellt, dass derartige Ansprüche auch gegen öffentliche Auftraggeber geltend gemacht werden können. Im Fall einer mindestsatzunterschreitenden Honorarvereinbarung würde eine derartige Aufstockungsklage nicht an einer unmittelbaren Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie scheitern. Der Staat darf sich - so das Gericht wörtlich – nicht zu seinen Gunsten gegenüber dem Einzelnen – hier gegenüber dem Architekten – auf eine nicht oder unzutreffend umgesetzte Richtlinie berufen und für sich keine Vorteile aus der nicht oder unzutreffend umgesetzten Richtlinie ziehen.

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Symbolbild: Canva

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