Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten

Am 1. Januar 2021 sind die Änderungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in Kraft getreten.

Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 war zuvor am 21. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt  (BGBl. I S. 3229) veröffentlicht worden.

Damit fand eine Anpassung der Vergütungs- und Entschädigungssätze für die Sachverständigentätigkeit statt. Von besonderer Relevanz ist dabei die Absenkung des sog. Justizrabattes (§ 14 JVEG) auf 5% statt bisher 10%. Im Vorfeld hatte es vor allem in diesem Punkt ausführliche Diskussionen gegeben.

Die aktuelle Fassung des JVEG kann im Volltext auf Seiten des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz unter folgendem Link abgerufen werden:  JVEG 2021

Die neuen Stundenvergütungssätze der Anlage 1 zu § 9 JVEG finden Sie  hier.

Die Bundesingenieurkammer wird hierüber in der nächsten Ausgabe des Deutschen Ingenieurblatts berichten.

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