Hinweisgeberschutzgesetz: Ingenieurkammer richtet eine Meldestelle für Mitglieder ein

Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweis­geber­richt­linie erlassen.

Die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, den Whistleblowern und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Das HinSchG greift ab dem 17. Dezember 2023 und betrifft alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Unter 50 Mitarbeitern würde die Vorhaltung eines solchen Systems mit Kenntlichmachung auf der eigenen Homepage ein zusätzliches Qualitätsmerkmal darstellen.

Sie müssen Meldekanäle zur Mitteilung von Rechtsverstößen einrichten und Ihre Mitarbeiter darüber informieren. Meldungen müssen sowohl schriftlich, telefonisch als auch persönlich abgegeben werden können. Ein Online-Portal alleine reicht nicht aus. Letztendlich müssen auch Vertraulichkeit und Anonymität gewährleistet sein.

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz möchte ihren Mitgliedern eine entsprechende Meldestelle anbieten, welche allen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht. Sie bräuchten sich um nichts weiter zu kümmern und wüssten diese Pflicht in der Hand Ihrer eigenen Kammer.

Inhalt dieses Angebots:

  • Zertifiziertes Online-Meldesystem (ISO/IEC) gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
  • Gesetzmäßige Behandlung und Betreuung entsprechender Meldungen
  • Betreuung der Einbindung auf der Homepage des jeweiligen Unternehmens (gerne auch in Abstimmung mit Ihrer IT)
  • Rechtliche Ersteinschätzung
  • Vertragspartner ist die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
  • Vertragsdauer: 3 Jahre mit der Möglichkeit einer fortlaufenden Inanspruchnahme
  • Preis: 1350 €/Jahr

Der verhältnismäßig günstige Preis kann in Erwartung entsprechender Interessentenzahlen umgesetzt werden. Hierfür bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung per Mail (info @ing-rlp.de) oder telefonisch (06131 95986-0), ob an diesem Angebot für Ihr Unternehmen Interesse besteht und wir Sie hierzu gesondert nochmals kontaktieren dürfen.

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