Gesetzesnovelle des Gebäudeenergiegesetzes GEG trat am 1. Januar 2023 in Kraft

Die bereits im vergangenen Sommer beschlossenen Änderungen des GEG traten am 1. Januar 2023 in Kraft. Da es sich um kleine Änderungen handelt, wurde kein gänzlich neu überarbeitetes GEG veröffentlicht.

Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent.
  • Anpassung des in Anlage 5 des GEG geregelten vereinfachten Nachweisverfahrens für Wohngebäude. Anlagenoptionen, die im vereinfachten Nachweisverfahren nicht aufgeführt werden, sind weiterhin im Rahmen des Referenzgebäudeverfahrens umsetzbar, so dass das Referenzgebäudeverfahren technologieoffen ist.
  • Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen für den nicht erneuerbaren Anteil von 1,2 (statt 1,8) mit dem Ziel, bestehende systematische Benachteiligung von Fernwärme aus Großwärmepumpen gegenüber Fernwärme aus KWK-Anlagen oder Wärmeerzeugern mit fossilen Energien zu beheben.
  • Streichung der Absätze 2 und 3 des § 23 GEG, da sich in der Praxis zeigte, dass das dort vorgeschriebene Bewertungsverfahren zu widersprüchlichen Ergebnissen führen kann.
  • Anpassung der Regelung zu den Fördermaßnahmen in § 91 GEG an die Anhebung des Anforderungsniveaus.
  • Einführung einer bis Ende 2024 befristeten Erleichterung für bestimmte Gebäude, die der Unterbringung geflüchteter Menschen durch die öffentliche Hand oder im öffentlichen Auftrag dienen. Inkrafttreten dieser Regelung: Am Tag nach der Verkündung, also am 29. Juli 2022.

Die Einzelheiten für die Umsetzung der übrigen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Änderung des GEG stehen bisher noch nicht fest.

Weitere Erläuterungen zum GEG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter folgendem Link.

Im Bundesanzeiger finden sich die Änderungen unter §18a unter folgendem Link oder hier den relevanten Auszug als pdf.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Eine weitere Änderung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere EnEV , das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG zusammengeführt.

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