Gesetzesentwurf zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben
Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben vorgelegt, mit dem das verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich gestrafft werden soll. Der Regierungsentwurf soll am 19.01.2023 in erster Lesung beraten werden.
Die Beschleunigung soll insbesondere Planfeststellungsverfahren betreffen für:
- Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern
- Maßnahmen des öffentlichen Küsten- oder Hochwasserschutzes
- den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen oder Bundesfernstraßen und Eisenbahnstrecken.
- Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben, die im Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Energieleitungsausbaugesetz bezeichnet sind.
Um die Verfahren zu beschleunigen, soll zum einen mit einer Spezialisierung der Gerichte gewährleistet werden, dass Richterinnen und Richter mit besonderen Kenntnissen im Planungsrecht und einem besonderen Verständnis von planungsrechtlichen Zusammenhängen in diesen Verfahren eingesetzt werden. Für Verfahren die im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll darüber hinaus ein gesetzliches Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt werden. Ferner soll für die Verfahren die Regelung zur innerprozessualen Präklusion verschärft und ausgeweitet werden, d.h. Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf ohne genügende Entschuldigung vorgebracht werden, können zurückgewiesen werden und müssen ohne weitere Ermittlung entscheiden werden. Auch die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in diesen Verfahren sollen so eingeschränkt werden, dass schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden kann. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig.
Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.
Den Gesetzesentwurf im Original zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben können Sie auf der Internetseite des Bundestages unter folgendem Link einsehen.
Markus Balkow
Rechtsanwalt I Stellv. Geschäftsführer
Bundesingenieurkammer