Förderung Betriebliche Weiterbildung durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)

Quelle: Canvas

Der betrieblichen Weiterbildung kommt eine hohe Bedeutung zu. Dadurch ist es Unternehmen möglich, Mitarbeiter für veränderte Anforderungen zu qualifizieren, die sich beispielsweise durch die Digitalisierung, die Umstellung auf nachhaltige Arbeits- und Produktionsprozesse und den Einsatz neuer Technologien ergeben. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr.

Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung hat dabei die Zielsetzung, die Erwerbstätigen an die Anforderungen der Arbeitswelt und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung begleitend zu unterstützen, sodass die Beschäftigungsfähigkeit fortwährend gewährleistet und das Qualifikationsniveau von Arbeitskräften erhöht wird.

Anspruchsberechtigt für das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.

  • Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die - am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert - der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen.
  • Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge.
  • Die Förderung kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen.
  • Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Die Akademie der Ingenieure ist für das Förderprogramm des ESF+ akkreditiert. Informieren Sie sich gerne auf der Webseite www.akademie-der-ingenieure.de über das umfangreiche Weiterbildungsprogramm und fragen Sie telefonisch für eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung an.

Alle Infos zum Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung sowie das Antragsformular finden Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter folgendem Link: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de

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