Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss - Kammergeschäftsführer Martin Böhme als freiberufliche Stimme in Europa
Martin Böhme, Geschäftsführer der Ingenieurkammer und des Landesverbandes der Freien Berufe Rheinland-Pfalz, repräsentiert die Freien Berufe Deutschlands in dieser Legislaturperiode im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in Brüssel. Böhme wurde vor kurzem für diese Position vom Bundesverband der Freien Berufe gewählt und vom EU-Rat ernannt. Sein Stellvertreter wird Andreas Müller aus dem BFB-Büro in Brüssel sein.
Der EWSA ist eine beratende Einrichtung der EU und setzt sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie weiteren Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen. Er bewertet Gesetzgebungsvorhaben des Rates der EU, der EU-Kommission und des EU-Parlaments und kann eigene Stellungnahmen zu EU-Themen abgeben. Der EWSA ist die Stimme der Zivilgesellschaft in Europa und soll so eine Brücke zwischen den Entscheidungsorganen der EU und ihren Bürgern herstellen. Martin Böhme sieht hier vor allem die europäische Integration als ein wichtiges Projekt auf seiner Agenda: „Gerade in Krisenzeiten merken wir, wie wichtig Europa für uns ist und welche Bedeutung dabei besonders die Stimme der Zivilgesellschaft hat“, betont er. Weiterhin habe er sich das Ziel gesetzt, sich insbesondere mit der EU-Binnenmarktpolitik und deren Folgen für die Freien Berufe auseinanderzusetzen.
Die kommenden fünf Jahren wird Böhme als EWSA-Mitglied aktiv nutzen, um auf besondere Probleme und Herausforderungen der Freien Berufe in Europa aufmerksam zu machen, Lösungen zu finden und eigene Initiativen zu starten. Außerdem will er seine Stimme nutzen, um bei Gesetzgebungsvorhaben des Parlaments mitzubestimmen, die Bereiche wie Verbraucherschutz oder EU-weite Harmonisierungsvorhaben betreffen können. Nur so könnten, sagt Böhme, die Interessen und Bedürfnisse der Freien Berufe in Europa Gehör finden und eine angemessene Würdigung erfahren.
Die EWSA-Mitglieder werden von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Rat der EU für fünf Jahre ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich. Die Anzahl der Mitglieder pro Land richtet sich nach dessen Einwohnerzahl. Deutschland entsendet insgesamt 24 EWSA-Mitglieder.