EnEV-Kontrollstelle RLP: Bilanz des erstes Prüfungsjahrgangs

Die beiden Kolleginnen der rheinland-pfälzischen EnEV-Prüfstelle v.l.: Birgit Maack, Architektenkammer RLP und Dzevida Zukic, Ingenieurkammer RLP.

Laut EnEV 2014 müssen die Länder ein Kontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlage einführen und einen signifikanten Prozentanteil prüfen. Die Prüfung des ersten Jahrgangs in RLP ist abgeschlossen. Dazu ein paar Fragen an Frau Dzevida Zukic von der Ingenieur- und Frau Birgit Maack von der Architektenkammer RLP.

Was sind genau die Aufgaben der EnEV-Kontrollstelle?
Wir prüfen alle ermittelten Werte in den Energieausweisen in Bezug auf die Gebäudedaten auf ihre Richtigkeit. Dafür sind drei Kontrollstufen mit jeweils unterschiedlicher Kontrolltiefe vorgeschrieben, die aufeinander aufbauen.

Was wird in den verschiedenen Prüfstufen untersucht?
Die erste Kontrollstufe wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) durchgeführt und umfasst eine reine Validitätsprüfung der Eingabe-Gebäudedaten und der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse. Die zweite Kontrollstufe beinhaltet eine Prüfung dieser Daten und eine Überprüfung der daraus resultierenden Ergebnisse auf ihre Plausibilität. Die Stufe drei umfasst die vollständige Prüfung bis hin zur Inaugenscheinnahme des Gebäudes.

In Rheinland-Pfalz hat das Umweltministerium die Prüfung der Energieausweise für Nichtwohngebäude und die Inspektionsberichte von Klimaanlagen auf die Ingenieurkammer und die Prüfung der Energieausweise für Wohngebäude der Architektenkammer Rheinland-Pfalz übertragen.

Wie viele Ausweise und Inspektionsberichte werden in RLP geprüft und wie werden sie gezogen?
Die Ziehung erfolgt automatisiert per Zufall beim DIBt. Ein signifikanter Prozentsatz bedeutet in RLP insgesamt 114 Energieausweise pro Jahr. Diese sind jeweils hälftig Energieausweise für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Dazu kommen noch die Prüfungen von 19 Inspektionsberichten von Klimaanlagen.

Wie erhalten Sie die Unterlagen und wie ist dabei Ihre Erfahrung mit den Ausstellern?
Für die Prüfung müssen wir die Unterlagen anfordern, die zur Erstellung des Energieausweises benutzt wurden sowie den Energieausweis selbst. Die Aussteller sind gemäß EnEV verpflichtet, uns diese zur Verfügung stellen. Dabei ist die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sehr unterschiedlich.

Einige sind vorbildlich und gewissenhaft, was die Prüfung sehr vereinfacht. Andere stellen uns zunächst nur sehr lückenhafte Unterlagen zur Verfügung. Diese müssen wir dann nachfordern. Dass jemand gar keine Unterlagen eingereicht hätte, kam noch nicht vor. Im Großen und Ganzen sind die Bereitschaft und Akzeptanz gut.

Was passiert, wenn Sie feststellen, dass ein Energieausweis nicht richtig ausgestellt wurde?
In erster Linie geht es nicht darum, den Aussteller, sondern das Instrument Energieausweis hinsichtlich seiner Umsetzung und Umsetzbarkeit zu prüfen. Nichtsdestotrotz werden aber offenkundig nicht plausible oder vorsätzlich falsche Angaben näher geprüft und im Zweifelsfall auch an die zuständige Behörde gemeldet. Dies gilt auch bei nicht oder unvollständig abgegebenen Unterlagen.

Welches sind die häufigsten Fehler, die Ihrer Erfahrung nach den Ausstellern von Energieausweisen unterlaufen?
Die Qualität der Energieausweise ist gut. Aber natürlich gibt es auch Fehler, darunter rein formale Fehler, wie z.B., dass der Name oder die Unterschrift vergessen wurde. Zum anderen gibt es Rechen- und Zonierungsfehler. Die Modernisierungsempfehlungen sind meist sehr pauschal und unvollständig. Die Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz sind in neuem GEG in §84 Absatz 1 definiert.

Unsicherheit herrscht anscheinend auch bei der Ausstellungsberechtigung.: Im neuen GEG ist die Ausstellungsberechtigung neu definiert und wird zu weniger Missverständnissen führen.

Bedauerlicherweise werden sehr viele Ausweise von Onlineausstellern ausgestellt. Durch die große Anzahl, die diese jeden Monat bearbeiten, sind viele Angaben pauschaliert und die Gebäudedaten alle vom Bauherren selbst aufgenommen. Dies kann sicher nicht mit einer Vor-Ort-Begehung und Datenaufnahme durch einen Fachmann verglichen werden.

Welche Tipps können Sie den Ausstellern geben?
Alle zur Bearbeitung gehörigen Unterlagen übersichtlich und gut auffindbar abspeichern! Da es einigen Ausstellern schwer fällt, die Registriernummer einem Ausweis zuzuordnen, sollten die Registriernummern immer gleich einer internen Bearbeitungsnummer zugeordnet werden. Zudem muss man berücksichtigen, dass alle relevanten Unterlagen zwei Jahre aufzubewahren sind.

Erfahren die Aussteller das Ergebnis der Kontrolle?
Nein. Bei der Kontrolle handelt es sich um eine Validitätsprüfung, die jahresweise ausgewertet wird. Eine individuelle Information über das Ergebnis der Kontrolle ist nicht vorgesehen. Die Erkenntnisse aus den Prüfungen werden in die Fortbildungsarbeit der Kammern miteingehen.

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