Digitalkonferenz: Kosten und Zeit im Griff nur mit Bedarfsplanung

Am 26.01.2023 fand die 5. Digital-Konferenz der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz mit dem Titel „Kosten und Zeit im Griff nur mit Bedarfsplanung“ statt. In der Praxis kann häufig beobachtet werden, dass die Dauer eines Projektes in unmittelbarem Zusammenhang mit den letztendlich entstehenden Kosten steht. Häufig können sogar oder gerade bei Großprojekten vorgesehene Fertigstellungszeitpunkte nicht eingehalten werden. Die späteren Probleme gründen schon in der Vergabe der Planungsleistungen. Daher hatte es die Digitalkonferenz zum Ziel, zu vermitteln, wie es besser geht, wie Fehler, nachträgliche Probleme und höhere Kosten durch eine genaue Bedarfsplanung bei der Vergabe von Planungsleistungen vermieden werden können. Kernfragestellungen, die während der Konferenz behandelt wurden, waren beispielsweise „Wie bereitet man eine Vergabe rechtmäßig, zielgerichtet und am Bedarf orientiert vor?“ oder „Welche rechtlichen Anforderungen bestehen an eine gute Leistungsbeschreibung?“ Diese und weitere Fragen galt es im Rahmen der praxisorientierten Konferenz zu klären. Die Problemfelder wurden sowohl aus Sicht des Auftragnehmers, als auch aus Sicht des Auftraggebers betrachtet.

Der Titel der Digital-Konferenz "Kosten und Zeit im Griff nur mit Bedarfsplanung" bringt es auf den Punkt: Eine gute Bedarfsplanung ist unerlässlich für ein gelingendes Projekt, bei dem beide Vertragsparteien wissen, was erwartet wird. Dipl.-Ing. Ulrich Welter von Ingside veranschaulichte mit einem schönen Beispiel: ,,Keiner geht ins Autohaus und sagt `Ich hätte gerne ein bisschen Auto, machen Sie mir mal einen Vorschlag´. Und selbst wenn dieser unwahrscheinliche Fall eintritt, dann würde der Verkäufer wohl etwas sagen wie: `Was haben Sie sich denn vorgestellt? SUV oder doch eher Cabrio, welche Farbe, welcher Motor und so weiter?´“

In den alltäglichsten Dingen ist es für uns selbstverständlich, genau auszudrücken, was wir wollen oder nachzufragen, was jemand von uns will. Bei Planungsleistungen scheint dies nicht selbstverständlich zu sein. Hier stößt man häufiger auf sehr rudimentäre Vereinbarungen über das letztlich Gewollte oder es gibt gar keine. "Das haben wir doch besprochen" ist dann ein Satz, den man in verschiedenem Zusammenhang recht häufig hört und der die Problematik ausdrückt. Genau diesem Thema nahmen wir uns mit der neuesten Auflage unserer Digitalkonferenzen an:
Zuerst schilderte Rechtsanwältin Frau Dr. Dr. Stefanie Theis den formalen rechtlichen Rahmen für eine gute Bedarfsplanung, danach folgten Vorträge vom Honorarsachverständigen Herrn Ulrich Welter und dem Referenten des Gemeinde- und Städtebundes Herrn Klaus Faßnacht, welche die Sichtweisen der Auftragnehmer und die der Auftraggeber darstellten.

Alle waren sich einig: Bei der Bedarfsplanung herrscht in der Praxis großes Verbesserungspotenzial. Hierfür gaben die Referenten einige Handlungsempfehlungen.
Nach den Vorträgen bestand wie gewohnt noch genug Raum für Fragen und Diskussionen. Hierbei wurde einmal mehr deutlich, wie aktuell das Thema ist. Häufig wurde eine Problemstellung von beiden Seiten beleuchtet und es wurden konstruktive Lösungsansätze diskutiert. Man kam außerdem überein, dass es ein erster Schritt zu einer besseren Kommunikation zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite sein kann, mehr Verständnis für die jeweils andere Partei aufzubringen und sich wohlwollend zu begegnen.

Sebastian Stujke
Stellvertretender Geschäftsführer | Justiziar

Die Präsentationen zu den Impulsvorträgen können Sie auf hier einsehen und herunterladen:

Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M.: Bedarfsplanung - Rechtliche Grundlagen

Klaus Faßnacht: Korrekte Bedarfsplanung – Grundvoraussetzung für eine gute Planung

Dipl.-Ing. Ulrich Welter: Die Bedarfsplanung ist Teil der Aufgabenbeschreibung. Die Planung ist die Lösung der Aufgbabe

 

Zurück