Bundesweit einheitliche Berufsausübung von Ingenieurinnen und Ingenieuren ermöglichen!

Im Rahmen der 69. Bundeskammerversammlung am 8. April 2022 in Berlin haben die Länderingenieurkammern einvernehmlich Forderungen beschlossen, die in der „Berliner Erklärung“ veröffentlicht worden sind:

 

Wir Ingenieurinnen und Ingenieure sind Innovationstreiber und verantwortungsvoll Gestaltende einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Bau- und Technikkultur. Die Herausforderungen, die die Politik und die Öffentlichkeit an uns stellen, sind wir bereit anzunehmen und zu bewältigen.

Für die qualitätvolle Leistungserbringung brauchen Ingenieurinnen und Ingenieure jedoch verlässliche Rahmenbedingungen. Daher fordern wir:

• die Schaffung von bundesweit einheitlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung von Ingenieurinnen und Ingenieuren!

• die Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung von nachgewiesenen Qualifikationen!

• die Sicherstellung der Qualität der Planungsleistungen durch ein Berufsausübungsrecht für sicherheitsrelevante Ingenieurleistungen!

Berlin, April 2022

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