Bau-Turbo im Bundestag beschlossen

Symbolbild

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag am 9. Oktober 2025 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Durch das Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Erlaubt werden soll damit für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften.

Wenn eine Kommune sich entscheide, den „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt.

Einfacher möglich wird auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich. Innovative Lärmschutzlösungen sollen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen. Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen soll um fünf Jahre verlängert werden.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Wir wollen mehr bauen und wir wollen schneller bauen. Mit dem ‚Bau-Turbo‘ haben wir ein neues, mutiges Instrument, das unser Land wirklich voranbringen kann. Statt fünf Jahre für ein Bebauungsplanverfahren zu brauchen, kann die Gemeinde dem Bauvorhaben jetzt innerhalb von drei Monaten zustimmen. Damit können zum Beispiel ganze Häuserzeilen einer Straße aufgestockt oder innerstädtische Brachen für neue Wohngebäude genutzt werden. Die Gemeinde kann im Rahmen der Zustimmung auch einen bestimmten Anteil an sozialem Wohnungsbau verlangen. Der ‚Bau-Turbo‘ kann nicht nur für Wohnungen genutzt werden, sondern zum Beispiel auch für Kitas, Stadtteilbibliotheken oder Schulen. Das schafft noch mehr Möglichkeiten für eine lebendige und nachhaltige Stadtentwicklung. Insgesamt bekommen die Gemeinden durch den Bau-Turbo mehr Freiheit und Flexibilität. Der Bau-Turbo ist kein Hebel, an dem wir ziehen und dann fallen Wohnungen vom Himmel.  Es kommt drauf an, dass wir alle gemeinsam mitanpacken. Damit der ‚Bau-Turbo‘ in der Praxis auch zünden kann, möchten wir den Kommunen bei allen Fragen zur Seite stehen und sie mit einem Praxisleitfaden und einem Umsetzungslabor unterstützen."

Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte in ihrer Bundestagsrede zudem eine Online-Konferenz zum Umsetzungslabor für den Bau-Turbo an. Das Bundesbauministerium veranstaltete am 17. Oktober eine Konferenz, die sich an Stadtentwickler, Stadtplanerinnen, kommunalen Vertreter und Pressevertreter richtete, die den  weiteren Prozess für ein Umsetzungslabor vorstellte.

Weitere neue Regelungen

Der Umwandlungsschutz wird gestärkt.

Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.

Die Nachverdichtung wird einfacher.

Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbe-bauung.

Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.

In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.

Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.

Restriktive Immissionsgrenzwerte machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden davon abweichen dürfen, zum Beispiel durch die Festsetzung von Innenraumpegeln. Dadurch können die Interessen der Wohnenden mit denen der nachbarschaftlichen Gewerbebetriebe besser in Einklang gebracht werden.

Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.

Das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bleibt bestehen und wird beispielsweise beim Neubau von Wohnraum sogar aufgewertet. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.

Der veränderten Sicherheitslage wird Rechnung getragen

Die sicherheitspolitische Lage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert, die auch einen Aufwuchs an Anlagen zur Produktion und Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung wie z. B. Munition erfordern. Diese sollen, wenn das Bundesverteidungsministerium ihre Erfforderlichkeit bestätigt, zuknüftig einfacher im Außenbereich zulässig sein.

Quelle: Bundesingenieurkammer, BMWSB, Bundestag

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