Auswirkungen des 'Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie' für Ingenieurbüros
Am 27. März 2026 hat der Bundesrat dem vom Bundestag verabschiedeten 'Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie' durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes ("Tariftreuegesetz") zugestimmt. Das Gesetz gilt ab Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt; voraussichtlich im Laufe des April 2026.
Das Bundestariftreuegesetz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausführung öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen erhalten. Tariftreueregelungen in den einzelnen Bundesländern, die für Landes- und kommunale Auftraggeber gelten, werden dadurch nicht berührt. Dies bestehen uneingeschränkt weiter.
Die Bundesingenieurkammer hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, freiberuflich tätige Planerinnen und Planer auszunehmen. Sie wies darauf hin, dass in diesem Bereich keine repräsentativen Tarifverträge existieren, deren Einhaltung verbindlich vorgeschrieben werden könnte. Dem ist der Gesetzgeber nicht gefolgt. Gleichwohl sind unmittelbare Auswirkungen auf freiberuflich tätige Planungsbüros zunächst nicht zu erwarten.
Aufgrund der kleinteiligen Betriebsstruktur, der unterschiedlichen fachlichen Spezialisierungen und regionalen Marktgegebenheiten existieren für freiberufliche Planungsbüros keine repräsentativen, bundesweit einheitlichen Tarifverträge. Zudem fehlt es an tariffähigen Sozialpartnern mit ausreichender Durchsetzungskraft. Mangels repräsentativer Tarifverträge und tariffähiger Sozialpartner können somit keine Anträge auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 5 gestellt werden, durch die verbindliche Mindestarbeitsbedingungen für die Branche festgelegt würden.
Quelle: Bundesingenieurkammer / Markus Balkow
