Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik ab 2026/2027

Symbolbild

Für die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur sind alle Regelungen und Voraussetzungen der Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (PrüfIngBaustatikVO) vom 11. Dezember 2007 zu entnehmen. Anerkennungsbehörde ist nach § 1 Abs. 1 PrüfIngBaustatikVO die oberste Bauaufsichtsbehörde. Für die schriftliche Prüfung gelten die technischen Baubestimmungen, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Prüfungsverfahrens in Rheinland-Pfalz bauaufsichtlich eingeführt sind.

Termine:

Die Antragsunterlagen (siehe Abschnitt IV) für das Anerkennungsverfahren 2026/2027 für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau müssen bis spätestens 30. August 2026 bei der Anerkennungsbehörde (Adresse siehe Abschnitt III) eingegangen sein.

Nach derzeitigem Stand der Planung startet das kommende Anerkennungsverfahren mit einer Infoveranstaltung für die Antragsstellenden als Online-Videokonferenz am 23. November 2026 von 10:00 – 12:00 Uhr aus dem DIBt. Die Antragstellenden erhalten dazu rechtzeitig einen Einwahllink von der Geschäftstelle im DIBt.


Die Anerkennungsvoraussetzungen (§ 3 Abs. 1 PrüfIngBaustatikVO) entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt oder informieren Sie sich über nachfolgendem Link auf der Homepage des Ministeriums für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur.

 

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