Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Eine entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung am 26. Juli 2022 vorgelegt. Die Änderungen werden am 27. Juli 2022 per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.

Hintergrund der bereits jetzt vorgenommenen ersten Reform der Gebäudeförderung sind die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung des Gebäudebestands. Die Neubauförderung wird in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 NH bis Jahresende weiter.

Um mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu bewältigen wurden u.a. die Fördersätze um 5-10 Prozentpunkte abgesenkt, da man davon ausgeht, dass aufgrund der steigenden Energiepreise die Investitionen schneller rentabel seien.

Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24.00 Uhr) bei der KfW eingehen, gilt Vertrauensschutz, d.h. es gelten weiter die alten Förderkonditionen.

Änderungen, die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA betreffen (u.a. Heizungen, Gebäudehülle), erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022.

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Neue Informationen der KfW

Änderungsbekanntmachung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 21. Juli 2022

Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022

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