3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht: Was ab 24. November 2021 gilt

Ab Mittwoch, 24. November gilt in ganz Deutschland die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Das bedeutet: Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können und daher im Betrieb tätig werden müssen, müssen geimpft, genesen oder getestet sein, bevor sie ihre Arbeit antreten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Impf- bzw. Genesungsnachweis abzufragen. Die Arbeitnehmer sind wiederum in der Pflicht, wahrheitsgemäß ihren Status offenzulegen. Wer ihn verschweigt, muss täglich einen Test vorlegen. Selbsttests sind dabei nicht zulässig.

Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Montag das neue Infektionsschutzgesetz unterschrieben hat, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, ehe es in Kraft treten kann. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll bis zum 19. März 2022 gelten. Danach könnte sie um maximal drei Monate (also bis Mitte Juni) verlängert werden. Die wichtigsten Regelungen zum neuen Infektionsschutzgesetz in Kürze:

  1. 3G am Arbeitsplatz kommt in ganz Deutschland.
  2. Ungeimpfte müssen sich täglich testen - bei Weigerung drohen harte Konsequenzen.
  3. Es gilt eine allgemeine Homeoffice-Pflicht - wer kann, muss von zu Hause arbeiten.

Das Bundesministerium für Arbeit hat zu den neuen Regelungen einen ausführlichen Fragekatalog veröffentlicht, den Sie hier abrufen können: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText3