28. Vergabetag Rheinland-Pfalz in Nieder-Olm
Der rheinland-pfälzische Vergabetag fand am 9. September 2026 zum 28. Mal statt und konnte mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erneut hohe Gästezahlen verzeichnen. Der Vergabetag ist eine Kooperationsveranstaltung der Ingenieur- und Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie der drei kommunalen Spitzenverbände – Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag und Städtetag Rheinland-Pfalz und stellt eine der wichtigsten Informationsveranstaltung zu allen Themen rund um das Vergaberecht sowie neuer Gesetzgebungen und Entwicklungen dar. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung in der Ludwig-Eckes-Festhalle in Nieder-Olm. Die Moderation übernahm in diesem Jahr Moritz Petry, Geschäftsführendes Vorstands-mitglied vom GStB Rheinland-Pfalz.
Edda Kurz, Vizepräsidentin der rheinland-pfälzischen Architektenkammer eröffnete den Vergabetag und begrüßte die Gäste. In ihrer Begrüßungsrede betonte sie die Wichtigkeit der Qualität bei Vergabeprozessen. Bei einer Vergabeentscheidung käme es im Wesentlichen immer auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis an und eine reine Preisbetrachtung bei mehreren vorliegenden Angeboten begründe keine kluge Vergabeentscheidung, so Kurz.
Staatssekretärin Simone Schneider aus dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz (MWTK) hielt das Leitreferat der Landesregierung. Sie ging auf die Neufassung der Unterschwellen-Verordnung durch den Bund ein und appellierte an den Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Mitteln und fairen Wettbewerb. Sinnvolle Investitionen aus dem Sondervermögen bilden eine Leitlinie für eine gute Beschaffung für das Land Rheinland-Pfalz, so Schneider. Kernthema sei nach wie vor, dass Vergaberecht so ausgestaltet werde, dass gleichzeitig Bürokratieabbau möglich sei. Daher müsse der Grundsatz gelten, bei Projekten die beste Leistung für die eingesetzten Mittel zu erhalten. Die Interessen der Auftraggeber und Unternehmer müssen geleichermaßen im Blick behalten werden. Der Losgrundsatz sei daher so wichtig, um die Beteiligung kleinerer und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen weiterhin zu gewährleisten. Bei technischen Gründen sei es aber mitunter sinnvoll, Lose zusammen zu fassen. Um die Städte und Kommunen zu entlasten, sollen zentrale Vergabestellen weiter ausgebaut werden, so Schneider.
Im Anschluss referierte Bernd Düsterdick, Beigeordneter des Deutscher Städte- und Gemeindebundes Berlin. Sein Vortrag "Vergaberecht 2026 – Eine Einordnung aus kommunaler Perspektive" ging auf das Vergabebeschleunigungsgesetz ein, dessen zentrale Inhalte ihm nicht weit genug greifen, um öffentliche Vergaben tatsächlich zu beschleunigen, so bezeichnete er das Gesetz als "Mogelpackung". Vor allem die Ausdehnung des Losgrundsatzes um zeitliche, sachliche und technische Gründe seien nicht umfangreich genug, da es zu viele Bedingungen gebe, die die Anwendung dieser Sonderregelungen am Ende doch nicht möglich machten, so Düsterdick. Er glaube nicht, dass der Mittelstand "unter die Räder käme", wenn zeitliche, technische und sachliche Gründe aufweicht würden. Die Quintessenz sei eine flexiblere Gestaltung des Losgrundsatzes.
Nach der Kaffeepause hielt Dr. Jan-Peter Müller, Fachanwalt für Vergaberecht, seinen Vortrag über die "Öffentliche Beschaffung als Hebel für Klimaschutz – Auswirkungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes". „Nachhaltige Vergabe sei vor allem als Strategische Vergabe“ zu verstehen, so Müller. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) nehme jeden in die Pflicht, sich mit Klimaschutz auseinander zu setzen, denn der Gebäudesektor sei für den Klimaschutz maßgeblich. Vor allem beinhalte das Gmod Fristen für Nullemissionsgebäude ab dem 1. Januar 2028 für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, ab dem 1. Januar 2030 gilt die Pflicht für Nullemissionsgebäude dann für die Errichtung aller neuen Gebäude, daher sei dieses Gesetz für die Vergabe von Relevanz. Die Verpflichtung Solarpanele zu verbauen, gilt bereits ab dem 1. Januar 2027 für neue öffentliche Nichtwohngebäude und sonstige neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche.
Vergaberecht sei nur „der Weg der Beschaffung“, so Müller. Beschaffung setze schon viel früher an, und zwar bei der Bedarfsermittlung und Markerkundung, denn diese beeinflussen ein komplettes Vergabeverfahren. Falsch wäre es Wirtschaftlichkeit so zu denken, wie vor 1993, das heißt vor Gründung der EU. Damals sei vor allem ein reiner Preisgedanke unter Wirtschaftlichkeit verstanden worden. „Wirtschaftlichkeit könne aber auch Nachhaltigkeit und Ökologie mitdenken“, insbesondere wenn vor der Beschaffung eines jeden Produktes auch eine Ökobilanz mit einkalkuliert werde, das bedeute zum Beispiel, wie langlebig die zu beschaffende Produkte seien und wie viele Schadstoffe sie ausstoßen. Am Ende beinflusse das die Entscheidung bei der Beschaffung oder sogar die Vergabe eines kompletten Auftrags. Um es plakativ zu machen, nannte er als Exempel, die Entscheidung für den Bau einer Kita in Holz- oder Betonbauweise.
Der Vortrag "Prüfung und Wertung ungewöhnlich niedriger Angebote" von Dr. Sönke Anders, Fachanwalt für Vergaberecht, zielte auf die Klärung der Fragestellung ab, wie ungewöhnlich niedrige Angebote zu bewerten sind. „Eine auskömmliche Gestaltung von Angeboten ist relevant und ein reiner Preiswettbewerb kann nicht zu einer guten Beschaffung führen“, so Anders. Nicht selten käme es in der Praxis jedoch vor, dass Angebote unter den HOAI-Basissätzen abgegeben werden, da lohne es sich, genauer hinzuschauen, ob die Leistungsbeschreibung überhaupt präzise genau sei und ob die geforderten Leistungen tatsächlich durch ein Angebot unter den HOAI-Basissätzen vollumfänglich abgedeckt werden könnten, so Anders.
Nach der Mittagspause wurde das Bauprojekt ´Familienzentrum Binger-Brück`, dessen Bau aufgrund eines Wettbewerbs als Vergabeinstrument, umgesetzt wurde, vorgestellt. Christiane Kreis, Stadtplanung Stadt Bingen, Soner Diken von der Gebäudewirtschaft Stadt Bingen und Christopher Unger von Unger Ritter Architekten, Frankfurt/Main stellten die Herausforderungen und Vorteile eines Wettbewerbs als Vergabeinstrument dar. Im Wesentlichen sei der Wettbewerb als Vergabeinstrument immer dann von Vorteil, wenn es konkrete Bedingungen (wie hier beispielsweise ein Grundstück das ein begrenztes Platzangebot und eine Hanglage aufweist) als auch gewisse Fördermittel seitens des Landes zur Verfügung stehen, diese jedoch an gewisse Vorgaben (wie die Bauweise usw.) geknüpft sind und die Öffentlichkeit ein großes Interesse an dem Bauprojekt hat. Dies ist bei dem Neubau einer Kindertagesstädte in der Regel der Fall. Die Ausschreibung als Wettbewerb bietet den Vorteil, dass ein reiner Preisgedanke bei der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen nicht maßgeblich ist.
Hendrik Beiersdorf, Vorsitzender 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz aus dem MWTEK Rheinland-Pfalz referierte im Anschluss über "Aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz" und ging auf zwei aktuelle rechtliche Fälle ein.
Die Veranstaltung wurde mit dem Beitrag "Generalplaner/Generalunternehmer vs. losweise Vergabe – Möglichkeiten, Nutzen, Konsequenzen" von Ulrich Welter, öffentlich bestellter und vereidigter HOAI-Sachverständiger und Vertreter der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, geschlossen. Welter nahm in seinem Vortrag Stellung zum ausdrücklichen Gebot der Losvergabe als geltenden Grundsatz. Technische, zeitliche und sachliche Gründe stellen nach wie vor die Ausnahme bei Vergaben dar. „Die Abweichung vom Losgrundsatz müsse immer gut begründet sein“, so Welter. Zudem führte er einige Beispiele aus, welche Lose sich zusammenfassen lassen.
Weiterhin nannte Welter die Vor- und Nachteile von Generalplanervergaben: Bei sehr großen Bauvorhaben können sie Vorteile bringen, da der Koordinierungsaufwand für den Bauherren unter Umständen sinke. Generalunternehmen seien häufig eingespielte Teams. Jedoch setze es auch ein gewisses Vertrauen in den Generalunternehmer voraus, da der Bauherr gegenüber allen an einem Bauprojekt beteiligten Unternehmen keine Weisungsbefugnis mehr habe. Generalunternehmen sind laut Bundesrechnungshof durch Generalunternehmer-Zuschläge nachweislich teurer, so Welter. Außerdem sei auch zu bedenken, dass kleine und mittlere Auftragnehmer auf losweise Vergaben angewiesen sind. Daher steht die losweise Vergabe zum Schutz des Mittelstandes im Gesetz.
Der Vergabetag bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht zu informieren und förderte darüber hinaus den gegenseitigen Austausch.
Maike Feddern
Referentin PR und Marketing
