Am 10. Februar 2023 sprach sich der Bundesrat dafür aus, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben. In dem Entschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen.

Am 16.12.2022 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Doch der Bundesrat stimmte dem Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am vergangenen Freitag, den 10.02 nicht zu.

Rund 3000 Gäste nahmen am 2. Februar am "Jahresempfangs der Wirtschaft" in der Rheingoldhalle in Mainz teil. 14 gastgebende Kammern und Institutionen der Wirtschaft, des Handwerks, der freien Berufe und der Landwirtschaft, darunter die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, hatten zum Dialog mit der Politik geladen.

Am 26.01.2023 fand die 5. Digital-Konferenz des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zum Thema „Kosten und Zeit im Griff nur mit Bedarfsplanung“ statt. Die Dauer eines Projektes steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den letztendlich entstehenden Kosten. Häufig können sogar oder gerade bei Großprojekten vorgesehene Fertigstellungszeitpunkte nicht eingehalten werden. Die späteren Probleme gründen in ihren Ursachen..

Das BMWSB richtet am 22. März 2023 in Berlin gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Integrierte Projektabwicklung (IPA Zentrum) eine Konferenz zum Thema Integrierte Projektabwicklung / Projektallianzen aus, die von Bundesministerin Klara Geywitz eröffnet wird.

Die bereits im vergangenen Sommer beschlossenen Änderungen des GEG traten am 1. Januar 2023 in Kraft. Da es sich um kleine Änderungen handelt, wurde kein gänzlich neu überarbeitetes GEG veröffentlicht.

Änderungen, die zum Jahreswechsel greifen, betreffen unter anderem das Einreichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Arbeitsnehmers beim Arbeitgeber im Krankeheitsfall, die Höhe der steuerlich geltend zu machenden Home-Office-Pauschale und Änderungen bei der Steuer absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen.
Bislang hatte der Arbeitnehmer die Pflicht, bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit eine Papierbescheinigung – den sogenannten „gelben Schein“ – beim Arbeitgeber vorzulegen. Ab dem 01.01.2023 ruft der Arbeitgeber diese Bescheinigung über die Krankenkasse des Arbeitnehmers ab.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2020 hat sich die durch die Corona-Pandemie bedingte Materialknappheit und Lieferengpässe und die damit verbundenen Baupreissteigerungen, noch einmal verschärft. Für Bauherren und Ingenieure bedeutet dies sehr hohe Planungsunsicherheiten..

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