Das Europäische Parlament verabschiedete am 12. März 2024 neue EU-Vorschriften für die Renovierung von Gebäuden. 370 Abgeordnete stimmten in Straßburg für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Es gab 199 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen.

Endspurt für den diesjährigen Schülerwettbewerb Junior.ING. 113 Modelle wurden im Wettbewerb 2023/24 unter dem Motto „Achterbahn – drunter und drüber“ zum Thema Skisprungschanze eingereicht.

Am 25. April 2024 findet wieder der bundesweite Girls'Day unter dem Motto "Jetzt kommst Du!" statt. Der Aktionstag bietet Schülerinnen die Chance, Berufe und Studienfelder kennenzulernen, die sie sonst eher selten für sich in Betracht ziehen.

Die Nachwuchsarbeit ist eine zentrale Aufgabe der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Am Samstag, den 24. Februar nahm die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, vertreten durch Maike Feddern, Referentin für PR & Marketing, am Berufsinfotag des SFZ Prümer Land teil.

Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann.

Hohe Kosten, hohe Zinsen, kaum Aufträge – das deutsche ifo-Institut weist auf einen deutlichen Rückgang von Wohnungsfertigstellungen in Europa in den nächsten Jahren hin.

Nach einer Zwangspause von gut zwei Monaten können ab 20. Februar 2024 wieder Anträge für die Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen bei der KfW gestellt werden.

Philip und Michael Kalkbrenner, Autoren des Podcasts „Baustelle Bauwesen“, werden in diesem Jahr 12 Podcast-Folgen zum Thema „Wir wollen wir in Zukunft planen und bauen?“ in Zusammenarbeit mit der Bundesingenieurkammer produzieren. Die erste Folge „Bauingenieurinnen – Frauen im Bauwesen sichtbar machen und vernetzen“ ist ab sofort zu hören.

Zum 1. Januar 2024 wurden die Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweitert. Damit sind diese Unternehmen dazu angehalten, den Anforderungen des LkSG hinsichtlich Menschenrechte, Umweltschutz- und Sozialstandards in ihren globalen Lieferketten nachzukommen.

Die Bauvorlageberechtigung ist als Vorbehaltsaufgabe für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure in den Landesbauordnungen aller Bundesländer enthalten. Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, um bei der Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen im Sinne der Landesbauordnung die Gemeinschaftsgüter Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung zu gewährleisten.

Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

Anna-Maria Zellner M. A.

Stellvertretende Geschäftsführerin | Leiterin Kommunikation & Marketing

Irina Schäfer M. A.
T: 06131/95986-23
E: schaefer@ing-rlp.de