Im Beisein der rheinland-pfälzischen Bildungsstaatssekretärin Bettina Brück gratulierte der Landesverband der Freien Berufe (LFB) in diesem Jahr den 85 besten Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen in Rheinland-Pfalz mit einer Feierstunde im Bürgerhaus Finthen in Mainz.

Mit 280 geladenen Gästen und einem rauschenden Fest an der neuen Hauptniederlassung in Bad Kreuznach feierte das Ingenieurbüro Verheyen – Ingenieure am 8. September sein 50-jähriges Bestehen. Von einem Ein-Mann-Unternehmen, gegründet vom einstigen Kammerpräsidenten Dr. Hubert Verheyen, zum renommierten Ingenieurbüro mit über 90 Mitarbeitern verteilt auf vier Standorten: Es ist eine beeindruckende Erfolgsgeschichte, die Verheyen – Ingenieure mit Kammervizepräsident Frank Haupenthal als Mitinhaber und Geschäftsführer in den vergangenen 50 Jahren geschrieben hat.

Neugier, Ideen und Kreativität sind gefragt. Denn auch in diesem Jahr sind Schülerinnen und Schüler aufgerufen, sich am Schülerwettbewerb “Junior.ING” der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und des Bildungsministeriums zu beteiligen. Unter dem Motto “Brücken schlagen” sollen die Teilnehmenden eine Fuß- oder Radwegbrücke entwerfen. Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, sagt: “Wir freuen uns auf viele tolle Modelle von jungen Ingenieurinnen und Ingenieuren.” 

Sie ist die erste Spannbetonbrücke, die über den Rhein gebaut wurde und die erste Brücke überhaupt, die im sogenannten Freivorbauverfahren entstanden ist. Diese Bauweise erlaubt es, Brücken ohne aufwendige und teure Gerüste herzustellen und hat das Bauen von Spannbetonbrücken weltweit revolutioniert. Daher haben die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz dem eindrucksvollen Bauwerk heute den Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ verliehen.

Die Inflation liegt in Deutschland auf dem höchsten Stand seit 50 Jahren. Auch in der Bau- und Immobilienbranche sind die Preissteigerungen deutlich zu spüren: Bereits seit zwei Jahren zeigen die Preise für Bauprodukte und -dienstleistungen in Folge der Corona-Pandemie und der dadurch stotternden Lieferketten steil nach oben.

Nachdem der rheinland-pfälzische Landtag am 1. April die Änderung des § 7 Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) beschlossen hat, hat er nun eine Lage nach § 7 Abs. 2a MFG verifiziert. Die Regelung im MFG ist am 14. April 2022 befristet in Kraft getreten und tritt am 31. März 2025 wieder außer Kraft. Darauf weist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit Rundschreiben vom 11. Mai noch einmal gesondert hin.

Der Fachkräftemangel erreicht in Deutschland einen neuen Höchststand. Im Juli 2022 waren 49,7 Prozent der Unternehmen beeinträchtigt. Das geht aus einer Erhebung im Rahmen der ifo Konjunkturumfragen seit dem Jahr 2009 hervor. Der bisherige Rekord vom April (43,6 Prozent) wurde damit deutlich übertroffen.

Seit dem 13. Juni 2014 gilt durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, dass die Widerrufsfrist bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 14 Tage ab Vertragsschluss beträgt, sofern der Verbraucher mit Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

Anna-Maria Zellner M. A.

Stellvertretende Geschäftsführerin | Leiterin Kommunikation & Marketing

Irina Schäfer M. A.
T: 06131/95986-23
E: schaefer@ing-rlp.de